Ihnen ist vielleicht aufgefallen, dass immer mehr Anbieter darüber informieren, dass sie auf Ihrer Webseite Cookies verwenden? Der Grund dafür ist die sogenannte Cookie-Richtlinie, die 2011 im EU-Parlament beschlossen wurde.

In den folgenden Absätzen erfahren Sie, wie die aktuelle Situation aussieht und welche konkreten Änderungen Sie an Ihrer Webseite vornehmen sollten.


Hintergrundwissen

Falls Sie nicht wissen, was es mit diesen Cookies auf sich hat, interessiert Sie vielleicht unser Grundlagenartikel “Web-Cookies: 11 Dinge, die Sie wissen sollten” bevor Sie weiter lesen.


Die Umsetzung der EU-Vorgaben in das nationale Recht der einzelnen EU-Mitgliedsländer fällt sehr unterschiedlich aus. Die praktische Umsetzung im Web reicht daher von einem einfachen Datenschutzhinweis im Impressum über gut sichtbare Popup-Hinweise (Opt-in) bis hin zu technisch aufwändigen Lösungen, mit denen einzelne Cookies selektiv geblockt werden können (selektives Opt-out).

Die Cookie-Richtlinie in Österreich

Die EU-Vorgabe wurde schon Ende 2011 in österreichisches Recht überführt. Die Regelung sieht vor, dass Besucher von Webseiten auf die Verwendung von Cookies ausdrücklich hingewiesen werden müssen (Opt-in-Lösung). Im Idealfall geschieht dies durch gut sichtbare Popup- bzw. Popover-Hinweise.

Lange war davon in der Praxis allerdings nicht viel zu sehen. Waren Cookie-Hinweise zunächst nur auf die Webseiten der Big-Player wie Amazon, Zalando und Co. beschränkt, ziehen in den letzten Monaten aber auch viele Betreiber kleiner und mittlerer Webseiten nach.

Die Cookie-Richtlinie in Deutschland

In Deutschland ist die Rechtslage deutlich unklarer, auch hier scheinen sich die meisten Webseiten in der Praxis aber für das sogenannte Opt-in-Verfahren zu entscheiden.

Warum besteht gerade jetzt Handlungsbedarf?

Abgesehen von der moralisch nachdenkenswerten Annahme, dass jeder Nutzer ein Selbstbestimmungsrecht über die Verwendung seiner Daten haben sollte, stellt sich natürlich die Frage, warum man ausgerechnet jetzt aktiv werden sollte, wenn die Rechtslage in den meisten EU-Ländern bereits seit 2011 besteht?

Neben der immer bestehenden Möglichkeit rechtlicher Probleme durch übermotivierte Internet-Anwälte steckt vor allem Internet-Gigant Google dahinter: Mit 30. September 2015 zieht nämlich auch Google mit seiner Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU nach und macht den Cookie-Hinweis für die Nutzer vieler Google-Produkte verpflichtend.

Dabei werden Cookies nicht nur von Googles Werbeanzeigendiensten AdSense und DoubleClick verwendet, sondern auch von der weit verbreiteten Webanalyse-Software Google Analytics. Es empfiehlt sich also, in jedem Fall einen Cookie-Hinweis anzuzeigen, wenn man ein Google-Produkt auf der eigenen Webseite in Verwendung hat.

Da viele Webseiten auch von sich aus Cookies setzen, um sich z.B. die gewählte Sprachversion zu merken, dürfte insgesamt die Mehrheit der deutschsprachigen Webseiten betroffen sein.

Was Sie konkret tun können:

  1. Finden Sie heraus, ob Ihre Webseite Cookies verwendet.
    Fragen Sie dazu einfach Ihren Webmaster oder Ihre Webdesign-Agentur oder werfen Sie einen Blick in Ihre Browsereinstellungen (Anleitungen für: ChromeFirefoxInternet Explorer 11Microsoft Edge und Safari).

  2. Stellen Sie sicher, dass der Datenschutzhinweis Ihrer Webseite aktuell ist.
    Die Verwendung von Google Analytics erfordert beispielsweise einen gesonderten Hinweis im Impressum.

  3. Installieren sie mindestens einen Cookie-Hinweis mit Opt-in-Funktion.
    Unter www.cookiechoices.org finden Sie zahlreiche vorgefertigte Lösungen. Bei Fragen zur technischen Umsetzung wenden Sie sich am besten an Ihre Internetagentur.


Weiterführende Informationen